Der LEGAL Waffenbesitzer
(als Sportschütze, Jäger teilweise abweichend)
Wie werde ich Mitglied?
Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass die Antrag stellende Person nicht vorbestraft ist, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht anhängig und auch als Jugendlicher nicht strafrechtlich aufgefallen ist.
Die fällige Aufnahmegebühr (satzungsgemäß) ist nach positivem Bescheid (nach der ebenfalls satzungsgemäßen Probezeit) durch den Vorstand im Voraus zu entrichten. Grundsätzlich fallen Mitgliedsbeiträge, Schießstandkosten sowie BDS-Verbandskosten an.
Mit Aufnahme in den Verein erkennt der Antragsteller die Satzung der "Hubertus Shooting Society e.V." in allen Punkten an, ebenso die Satzung des Landesverband 4 im BDS sowie die Satzungen des "Bund Deutscher Sportschützen" an.
Generell entscheidet der Vorstand über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes.
Bei negativem Bescheid hat der Antragsteller kein Anrecht auf Begründung.
Verstösst ein Mitglied gegen die Standordnung, insbesondere gegen die Sicherheitsregeln, gibt es nur eine Verwarnung. Beim zweiten Verstoß endet die Mitgliedschaft fristlos. Ein Geschoss ist mit einer Geschwindigkeit von mehr als 400m/sec unterwegs. Das hält keine Entschuldigung auf.
Der richtige Umgang mit Schusswaffen erfordert Konzentration und Verantwortungsbewusstsein. Leichtsinn, Angeberei und Dummheit haben im Schießsport nichts verloren.
Stets gilt zudem: